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Gemeinsame historische Wurzeln: Demokratie und Menschenrechte

Selbstbestimmung und Menschenrechte

Die historischen und ideellen Wurzeln der Menschenrechte reichen weiter zurück als nur in die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Gerne werden insbesondere zur narrativen Begründung der Charta der Menschenrechte der Vereinten Nationen und der Europäischen Menschenrechtskonvention die Gräuel des Zweiten Weltkrieges genannt. In der philosophischen und ideengeschichtlichen Debatte wird dieser Begründungszusammenhang jedoch vielerseits als zu wenig hinreichend angesehen.

 

Gleichzeitiges Auftauchen auf der politischen Bühne

 

Die Professoren Menke und Pollmann schreiben in ihrem Standardwerk Philosophie der Menschenrechte zur Einführung, dass die Gleichzeitigkeit, mit der die Konzepte Menschenrechte und Volkssouveränität in der Amerikanischen und der Französischen Geschichte die politische Weltbühne betreten hätten, kein Zufall sei: «Zu den hervorstechenden Gemeinsamkeiten der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung von 1776 und der Französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte von 1789 gehört, dass sie zwei Grundprinzipien, das Rechtsstaats- und das Demokratieprinzip – direkt miteinander verknüpft (…). Grund- bzw. Menschenrechte und Demokratie gehören demnach zusammen.»

 

Demokratie und Menschenrechte

Innerer Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Demokratie

 

Der innere Zusammenhang zwischen Menschenrechten und Selbstbestimmung bestehe darin, dass die jeweiligen Erklärungen von Menschenrechten sich selbst schon als Akt der demokratischen Selbstregierung verstanden haben. Die Französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte postuliert in Artikel 2 den «Erhaltung der natürlichen und unantastbaren Menschenrechte» und in Artikel 3, dass das Fundament jeder souveränen Macht ihrem Wesen nach beim Volke liegen müsse. Auch die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten enthält diese Gemeinsamkeit. Alle Menschen seien mit «unveräusserlichen Rechten ausgestattet» und gleichzeitig sei die «rechtmäßige Macht aus der Zustimmung der Regierten» herzuleiten.

 

Wechselseitige Optimierung von Selbstbestimmung und Menschenrechten

 

Gleiches bezieht Professorin Ingeborg Maus auch auf die Vereinten Nationen und deren Menschenrechtsschutz: «Dass aber die Charta sich anschickt, Volkssouveränität in diesem Sinne und Menschenrechte (…) ‘zu bekräftigen’, entspricht wiederum aufs genauste der Logik der Prinzipien Kants wie der Systematik demokratischer Verfassungen, die gleichermassen nicht nur die wechselseitige Optimierung von Menschenrechten und Volkssouveränität voraussetzt, sondern auch Volkssouveränität selbst als ein Menschenrecht definiert.» Auch die UNO-Charta anerkennt in Artikel 1 Absatz 2 die «Selbstbestimmung der Völker». In Absatz 3 folgt «die Achtung vor den Menschenrechten».

Gemeinsames und versöhnliches Verständnis

 

Diese Gleichzeitigkeit des Auftretens und der innere Zusammenhang von Demokratie und Menschenrechten verlangt daher nach einer gemeinsamen und vielleicht versöhnlichen Vorstellung von Menschenrechten und demokratischer Selbstbestimmung. Damit könnten auch politisch hart umkämpfte Gräben überwunden werden, welche heute mehr denn je aufklaffen. Die Stärkung des einen könnte auch eine Aufwertung des anderen bedeuten und umgekehrt, weil ein separiertes und konfliktives Verständnis schlicht zu kurz greift.

Urs Vögeli

Quellen:

- Maus, Ingeborg (2015): Menschenrechte, Demokratie und Frieden: Perspektiven globaler Organisation. Berlin: Suhrkamp.

- Menke, Christoph/Pollmann, Arnd (2012): Philosophie der Menschenrechte zur Einführung. Hamburg: Junius.

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