Das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht unterliegt denselben harmonisierenden und zentralisierenden Tendenzen wie das Verhältnis von Bundesrecht und kantonalem Recht. Wer diesen Prozess nicht will, muss politische Gegenstrategien entwickeln, die auch institutionell zu verankern sind, denn die Verlagerung der Entscheidungsmacht auf höhere Ebenen bringt nicht nur einen Verlust an Partizipation sondern auch einen Verlust an Lernfähigkeit des Gesamtsystem.
Von Robert Nef, lic. iur.